catering und kanutouren auf der elbe

elbe kanu - kanuverleih  .  0163 1956 939  .  39615 Werben (Altmark), Lange Straße 52

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kanuverleihs

  1. Identität und ladungsfähige Anschrift

Elbe-Kanu-Verleih GbR
Lange Straße 52
39615 Werben (Altmark)
Telefon: 0163 1956 939
Steuernummer: 108/173/03337

  1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen dem Kanuverleih „elbe-kanu“, Inhaber Elbe-Kanu-Verleih GbR, als Vermieter und dem jeweiligen Mieter. Sie gelten bei Gruppen für den Auftraggeber der jeweiligen Gruppe. Auftraggeber einer Gruppe können auch mehrere Personen sein. Bei Gruppenanmeldungen handelt die Person, welche die Buchung für die Gruppe vornimmt, als Vertreter der übrigen Teilnehmer dieser Gruppe und ist für die Mitglieder der Gruppe für alle Vertragsbedingungen verantwortlich.

  1. Vertragsschluss

Der Mieter kann uns mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail eine Anfrage stellen. Die Anfrage ist für den Mieter unverbindlich.

Wir unterbreiten dem Mieter darauf ein Angebot in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail). Der Mietvertrag kommt durch dessen Annahme durch den Mieter in Textform zustande.

Bedingung für den Vertrag ist Volljährigkeit.

  1. Anwendung des Mietrechts

Für den Mietvertrag gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über die Miete beweglicher Gegenstände, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen keine gesonderten Regelungen enthalten sind. Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich von Seiten des Vermieters bestätigt wurden.

Sollte eine Buchung ohne vorherige Anmeldung erfolgen, werden diese Geschäftsbedingungen mit dem Abschluss des Vertrages zwischen Vermieter und Mieter vom Letzteren anerkannt.

  1. Zahlung

Die von uns angegebenen Preise sind Gesamtpreise, die die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile einschließen.

Sofern nicht anders vereinbart, hat der Kunde innerhalb von 10 Tagen nach Annahme unseres Vertragsangebotes eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Vertragspreises zu leisten. Die Restzahlung ist vor Beginn der Nutzung in bar zu leisten, sofern der Kunde nicht nachweisbar vorher auf unser Konto gezahlt hat.

  1. Rücktritt durch den Mieter vor Mietbeginn

Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn durch Erklärung in Textform vom Vertrag zurücktreten. Als Ersatz für die getroffenen Vorbereitungen und den Verwaltungsaufwand können wir eine Entschädigung verlangen. Deren Höhe richtet sich nach dem Zugang der Rücktrittserklärung des Mieters. Die Entschädigung beträgt:

- bis zum 31. Tag vor Mietbeginn: 10 %
- bis zum 16. Tag vor Mietbeginn 30 %
- bis zum 2. Tag vor Mietbeginn 50 %
- am 1. Tag vor Mietbeginn 80 %
- am Tag des Beginns des Mietzeitraums 90%.

des Vertragspreises mindestens jedoch 10,00 €. Uns bleibt vorbehalten, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Pauschale.

  1. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter

Wir können den Vertrag fristlos kündigen, wenn sich der Mieter derart vertragswidrig verhält, dass uns die Fortsetzung des Vertrages unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, wenn

- Drogen oder Alkohol missbraucht werden,
- Dritte gefährdet werden,
- ein unangemessenes Verhalten in der Natur gezeigt wird und/oder
- der Mieter sich in sonstiger Weise sich erheblich vertragswidrig verhält.

Wir behalten hierbei den Anspruch auf den Vertragspreis. Wir müssen uns jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangen.

  1. Außergewöhnliche Umstände, Höhere Gewalt

Wird die Durchführung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Mieter als auch wir den Vertrag kündigen. Für bis dahin erbrachte oder bis zur Beendigung noch zu erbringende Leistungen können wir eine Entschädigung in Höhe von 25 % des Vertragspreises verlangen, sofern wir nicht einen höheren Schaden nachweisen. Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Pauschale.

  1. Gewährleistung und Haftung des Vermieters

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln.

Wir haften, ausgenommen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nur für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Eine danach mögliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3-fachen Betrag des Vertragspreises beschränkt. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

Für verlorene Wertsachen (z. B. Bargeld, Schmuck, Handy, etc.) übernehmen wir keinerlei Haftung. Für persönliche Gegenstände stellen wir wasserdichte Gepäcktonnen bzw. Packsäcke zur Verfügung.

  1. Haftung des Mieters

Die Haftung des Mieters richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.

Eine Versicherung seitens des Vermieters für vom Mieter zu vertretende Schäden besteht nicht. Wir weisen darauf hin, dass der Mieter sein daraus resultierendes Risiko durch den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, welche auch das Risiko aus der Verwendung gemieteter Sachen beinhaltet, absichern kann.

Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder durch unsachgemäße Handhabung des Bootes und des Zubehörs am Boot oder am Zubehör selbst oder an Rechtsgütern Dritten entstehen. Der Mieter stellt uns insoweit im Innenverhältnis von jeder Inanspruchnahme frei.

Sollte ein Schaden eintreten, verpflichtet sich der Mieter, uns unverzüglich zu informieren und nach Abstimmung mit uns den Schaden so gering wie möglich zu halten und in diesem Zusammenhang insbesondere alle Maßnahmen vorzunehmen, die zu einer beschleunigten Schadensabwicklung erforderlich sind.

  1. Verjährung

Gewährleistungsansprüche des Mieters gegen uns verjähren in einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Ende des Mietzeitraumes.

Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von durch uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden unterliegen der gesetzlichen Verjährung.

  1. Sonstiges

Der Mieter erkennt den ordnungsgemäßen Zustand der Mietgegenstände an und verpflichtet sich, diese entsprechend zurückzugeben. Bei verunreinigten Mietgegenständen ist der Mieter verpflichtet, diese nach dem Gebrauch zu reinigen.

Die Benutzung der Boote erfolgt auf eigene Gefahr.

Die Benutzung der Boote unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ist unzulässig.

Wir empfehlen ausdrücklich das Tragen von Schwimmwesten. Für Kinder bis zu 16 Jahren ist das Tragen der Schwimmweste Pflicht. Wir stellen die Schwimmwesten unentgeltlich zur Verfügung. Ein Verzicht erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und Risiko des Mieters.

Der Mieter verpflichtet sich, die Boote nur bis zur zulässigen Höchstpersonenzahl und Höchstzuladung auszulasten und nicht bei Nebel, Dunkelheit, Sturm, Hochwasser, Eis, aufziehenden Gewitter bzw. während eines Gewitters oder eines Unwetters zu benutzen.

Der Mieter verpflichtet sich, geltende Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten und sich auf der Tour gegenüber Umwelt, Tieren und Menschen rücksichtsvoll und verantwortlich zu verhalten.

Die von uns zur Verfügung gestellten Fluss- und Tourenbeschreibungen sind Orientierungshilfen und nicht Bestandteil der Vertragsleistung.

Stand: 22.05.2018